Elektrischen Handbremse auf Lernfahrten

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Elektrischen Handbremse auf Lernfahrten

Immer mehr Personenwagen sind nur noch mit elektrischen Handbremsen ausgerüstet.

Merkblatt zur elektrischen Handbremse auf Lern- und Prüfungsfahrten

Immer mehr Personenwagen sind nur noch mit elektrischen Handbremsen ausgerüstet. Da stellt sich die Frage, ob mit einer solchen Einrichtung eine Fahrausbildung oder eine Führerprüfung durchgeführt werden kann.

Es gibt bei den elektrischen Handbremsen unterschiedliche Modelle. Die einen können über 6 km/h gar nicht betätigt werden, andere funktionieren eher wie “herkömmliche“ Handbremsen oder bremsen über das ABS ab. Die einen sind vom Beifahrersitz erreichbar, andere nicht.

Artikel 27 Absatz 2 Verkehrsregelverordnung (VRV) wird vom ASTRA folgendermassen ausgelegt: Elektrische Handbremsen sind für Lern- und Prüfungsfahrten zugelassen, wenn sie vom Beifahrersitz erreichbar sind, während der Fahrt betätigt werden können und in ihrer Wirkungsweise mit herkömmlichen Handbremsen vergleichbar sind.

Für Lern- und Prüfungsfahrten wird somit ein Fahrzeug zugelassen, wenn jede der folgende Anforderungen erfüllt wird:

- Die elektrische Handbremse ist vom Beifahrersitz ohne Blockieren der Sicherheitsgurte erreichbar

- Die elektrische Handbremse funktioniert während der Fahrt und kann über den Taster dosiert und unterbrochen werden

- Die elektrische Handbremse funktioniert auch bei Betätigung des Gaspedals

- Die Bremswirkung der elektrischen Handbremse wird durch das Betätigen des Gaspedals nicht unterbrochen

- Die Bremswirkung der elektrischen Handbremse ist dosier- und abstufbar.

Wichtig: Erfüllt die elektrische Handbremse die gestellten Anforderungen nicht, kann weder eine Lern- noch eine Prüfungsfahrt absolviert werden

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